Hecke schneiden – Gesetze, Vorschriften und Fristen einfach erklärt 🌿

 

Gesetze und Vorschriften zum Thema Hecke schneiden in KölnB eim Schneiden von Hecken gelten in Deutschland klare rechtliche Vorgaben – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Wer eine Hecke im Garten oder auf dem Grundstück hat, sollte die wichtigsten Regelungen kennen, um Bußgelder oder Ärger mit dem Umweltamt zu vermeiden. In Köln gelten dabei nicht nur bundesweite Gesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz, sondern auch städtische Vorgaben.

 

Bundesweite Regelung: § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)


Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu roden. Der Grund ist der Schutz von brütenden Vögeln und Kleintieren. Erlaubt sind in diesem Zeitraum nur schonende Form- und Pflegeschnitte, wenn sichergestellt ist, dass keine Tiere gestört oder verletzt werden.

 

Ausnahmefälle: Was trotz Schnittverbot erlaubt ist


Trotz des grundsätzlichen Verbots gibt es Ausnahmen. In folgenden Fällen darf die Hecke auch zwischen März und September geschnitten werden:

– Wenn der Schnitt zur Verkehrssicherheit erforderlich ist (z. B. freie Sicht an Kreuzungen)
– Bei akuter Gefahr durch umsturzgefährdete Zweige
– Wenn ein Pflegeschnitt keinen erheblichen Eingriff in den Lebensraum darstellt

Wichtig: Die Verantwortung liegt immer beim Eigentümer. Wer eine Ausnahme in Anspruch nimmt, sollte den Zustand dokumentieren.

 

Landesrecht NRW: Weitere Regelungen beachten


In Nordrhein-Westfalen gelten neben dem BNatSchG auch landesspezifische Bestimmungen. Das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) regelt zusätzlich, welche Schnittmaßnahmen zulässig sind. Auch das Nachbarrechtsgesetz NRW (§ 41 ff.) ist relevant, wenn es um Grenzhecken oder Abstände geht.

Einsehbar unter: Landesnaturschutzgesetz NRW und Nachbarrechtsgesetz NRW

 

Hecke an der Grundstücksgrenze: Abstände & Streit vermeiden


Nicht nur wann geschnitten werden darf, ist rechtlich relevant, sondern auch wo Hecken gepflanzt werden dürfen. In NRW gilt zum Beispiel:

– Hecken bis 1,20 m Höhe: Mindestabstand zur Grenze 50 cm
– Höhere Hecken: Abstand mindestens 1 m

Bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn entscheidet das Nachbarrecht. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig das Ordnungsamt oder einen Schlichter hinzuziehen.

 

Stadt Köln: Zusätzliche Hinweise & Bußgelder


Die Stadt Köln kann ergänzend eigene Regelungen oder Auflagen machen – etwa bei öffentlich einsehbaren Hecken oder Naturschutzflächen. Wer gegen die Schnittverbote verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Informationen hierzu direkt bei der Stadt Köln:

 

Fazit: Vor dem Heckenschnitt immer auf Nummer sicher gehen


Ein unbedachter Schnitt kann nicht nur Tieren schaden, sondern auch teuer werden. Informiere Dich deshalb im Vorfeld über die geltenden Fristen, Ausnahmen und Paragraphen. Wenn Du unsicher bist, kontaktiere lieber das Umweltamt oder eine Fachfirma in Deiner Nähe.